// Damit Sie zu Ihrem Recht kommen!
Vertretung vor Gericht
- Im Zivilrecht ist eine Vertretung vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten möglich. Im Bedarfsfalle sorge ich für eine adäquate Vertretung unter meiner sorgfältigen Überwachung vor dem Bundesgerichtshof.
- Im Strafrecht ist eine Vertretung vor allen Gerichten der Strafgerichtsbarkeit bis hin zum Bundesgerichtshof möglich.
- im Arbeitsrecht ist eine Vertretung vor allen Gerichten der Arbeitsgerichtsbarkeit bis hin zum Bundesarbeitsgericht möglich.